Brettschichtholz aus Buche und Hybridträger aus Buche/Fichte gemäß Zulassung

Die nationalen und europäischen Normen enthalten keine Vorgaben für die Herstellung bzw. die Qualitätskontrolle von BS-Holz aus Laubholz. BS-Holz aus geeigneten Laubholz erreicht aber einerseits sehr hohe Festigkeiten. Andererseits ist der Einsatz von großen Querschnitten mit Laubholzoberfläche eine interessante Alternative zu den üblicherweise eingesetzten Nadelholzarten.

Aus diesem Grunde hat die Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung über BS-Holz aus Buche und BS-Holz aus Buchen- und Fichtenholzlamellen, so genannte Buche-Hybridträger beantragt und zwischenzeitlich auch erhalten.

Die in der Zulassung Z-9.1-679 dürfen derzeit nur in der Nutzungsklasse 1 gemäß DIN EN 1995-1-1 eingesetzt werden. Mit vorbeugenden chemischen Holzschutzmitteln oder Feuerschutzmitteln behandeltes BS-Holz aus Buche ist nicht Gegenstand der Zulassung.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung über Brettschichtholz aus Buche

 

Prüfung von kombiniertem Buchenbrettschichtholz an der Universität Karlsruhe