Klebeverbindungen müssen mit besonderer Sorgfalt hergestellt werden, da Klebefehler nachträglich nur sehr schwer feststellbar sind. Daher müssen die Hersteller von BS-Holz-Buche und BS-Holz-Buche-Hybridträger im Besitz eines Nachweises der Eignung zum Kleben von tragenden Holzbauteilen (sogenannte Leimgenehmigung) gemäß DIN 1052-10 sein.
Die Leimgenehmigung wird von der Materialprüfanstalt Universität Stuttgart - Otto Graf Institut - im Auftrag des Deutschen Institutes für Bautechnik erteilt.
Zusätzlich zur Leimgenehmigung müssen die Hersteller eine werkseigene Produktionskontrolle gemäß Zulassung einrichten und sich durch eine von der Bauaufsicht anerkannte Stelle zertifizieren lassen.
Eine Liste der anerkannten
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für
BS-Holz kann über die Homepage des Deutschen Institut für Bautechnik (
www.dibt.de) bezogen werden.