Holzschutz

Dem baulichen Holzschutz ist aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes nach DIN 68800 der Vorrang vor dem chemischen Holzschutz zu geben.

Dazu gehört beispielsweise die Dach- und Außenwandfläche zügig zu schließen, aber auch baustellenbedingte Rohbaufeuchte regelmäßig durch Lüftung aus dem Bauwerk zu entfernen.
In den Nutzungsklassen 1 und 2 (Holzfeuchte dauerhaft ≤ 20%) ist bei technisch getrockneten Vollholzprodukten wie BS-Holz kein vorbeugender chemischer Holzschutz gegen Pilze oder Insekten erforderlich.
Für die höheren Holzfeuchten der Nutzungsklasse 3 kann, abhängig von der Gebrauchsklasse nach DIN 68800-1: 2011, auf natürlich dauerhafte Farbkernhölzer zurückgegriffen werden. Kiefernkernholz kann bis zur Gebrauschsklasse 3.1 eingesetzt werden. Da erfahrungsgemäß mit den in Deutschland zulässigen Holzschutzmitteln und üblichen Auf- und Einbringverfahren die erforderlichen Eindringtiefen und Einbringmengen in technisch getrocknetem Fichtenholz nicht möglich sind, wird von dem Einsatz in BS-Holz-Konstruktionen außdrücklich abgeraten.
 
Einsatzmöglichkeiten von Brettschichtholz ohne vorbeugenden, chemischen Holzschutz in ausgewählten Gebrauchsklassen (GK) nach DIN 68800-1-: 2011-10

Nutzungsklasse 1 oder 2 3
Gebrauchsklasse 0 1 2 3.1

Ohne

Beschränkung

der Holzart

Nach DIN 68800-2 sind die Bedingungen der Gebrauchsklasse GK 2 in der Praxis nicht zu erwarten, so dass bei Bauteilen unter Dach grundsätzlich von einer Holzfeuchte u< 20% ausgegangen werden kann.
 
Sollten Bauteile dennoch der GK 2 zugeordnet werden, so kann Brettschichtholz aus Douglasien-, Kiefern- oder Lärchenkernholz verwendet werden.
Douglasien-, Lärchenkernholz